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Mother on laptop while holding baby

Tipps

Zurück in den Job

Inhaltsverzeichnis:

Du denkst darüber nach, so langsam wieder in deinen Job zurückzukehren?

Verglichen mit vor knapp zehn Jahren kehren Mütter nach der Geburt früher in den Beruf zurück. Das geht aus einer Studie für das Bundesfamilienministerium hervor, der zufolge 41 Prozent der Mütter mit Kindern zwischen 1 und 2 Jahren und 54 Prozent der Mütter von 2 bis 3-Jährigen wieder berufstätig sind. Das sind 12 bzw. 8 Prozent mehr als noch 2006.

Allerdings drängen sich anfangs oft viele Fragen auf: Teilzeit oder Vollzeit? Wie gelingt es mir am besten, den Spagat zwischen Kind und Karriere zu meistern? Welche Kinderbetreuung brauche ich, um wieder arbeiten gehen zu können?

Tipp - Beratungsstellen nutzen

Wertvolle Informationen und Adressen von Beratungsstellen in deiner Nähe fndest du auf www.usp.gv.at.

Flexible Arbeitszeitmodelle nutzen

In einer Studie fand man zum Beispiel heraus, dass sich die meisten Mütter eine Teilzeitstelle mit 15 bis 25 Stunden pro Woche wünschen. Grundsätzlich hat auch jeder Arbeitnehmer, der seit mehr als 6 Monaten in einem Arbeitsverhältnis steht, einen rechtlichen Anspruch auf Teilzeittätigkeit – vorausgesetzt, im Unternehmen sind mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.

Weitere flexible Arbeitszeitmodelle, die sich für Mütter eignen, sind die Gleitzeit und Jobsharing. Beim Gleitzeitmodell erklärt sich der Arbeitgeber einverstanden, dass Sie Ihre Wochenarbeitsstunden in einem flexiblen Zeitrahmen absolvieren. Ein großer Vorteil für junge Mütter, die morgens meist sowieso sehr früh auf den Beinen sein müssen, denn je eher Sie im Büro sind, desto leichter kannst du es einrichten, dein Kind rechtzeitig aus Kita oder Kindergarten abzuholen.

Fürs Jobsharing brauchst du einen Kollegen oder eine Kollegin, die denselben Aufgabenbereich, aber andere Zeitbedürfnisse hat wie du. Wichtig ist hier natürlich auch, dass die Chemie stimmt, damit ihr euch wirklich gegenseitig unterstützen könnt, und das langfristig und zuverlässig. Bei diesem Modell müssen sich beide einverstanden erklären, ihren Jobsharing-Partner im Krankheitsfall zu vertreten.

Für viele Frauen ist nach der Elternzeit die Arbeit im Home Office ein reizvolles Jobmodell. In der Regel werden nur bestimmte Tage in der Woche als Home Office-Tage festgelegt, während die restliche Zeit im Unternehmen gearbeitet wird.

 

Nur 25 Prozent der Mütter kehren in ihre alte Firma zurück

Wenn du in dein altes Unternehmen zurückkehren möchtest, ist es natürlich von Vorteil, wenn du deinen Wiedereinstieg schon in der Elternzeit geplant und den Kontakt gehalten hast. Oft suchen sich Frauen nach der Elternzeit einen neuen Arbeitgeber oder gründen ihr eigenes Unternehmen. Der Wiedereinstieg wird also nicht selten als Chance zur Neuorientierung genutzt.

Netzwerke und Beratung nutzen

Zum Glück gibt es heute viel mehr Unterstützung für Mütter, die wieder arbeiten wollen, als vor einigen Jahren. Die Bundesagentur für Arbeit hat etwa zusammen mit dem Bundesfamilienministerium die Initiative „Aktionsporgamm Perspektive Wiedereinstieg" ins Leben gerufen. Das zugehörige Internetportal hält zahlreiche relevante Tipps und Informationen bereit. Du kannst dich über wichtige Veranstaltungen auf dem Laufenden halten oder Beratungsstellen nach Bundesländern sortiert suchen – vom Frauenbüro über Coaches bis hin zum ehrenamtlichen Familiennetzwerk.

Der Wiedereinstieg ist sicherlich nicht einfach, verlangt der doch, dass der Alltag mit Kind und Beruf neu strukturiert werden muss, aber du stehst nicht alleine da. Beruhigend ist auch zu wissen, dass die Jobrückkehr in der Regel kein punktuelles Ereignis ist, sondern ein Orientierungsprozess. Der kann seine Zeit brauchen. Auch wenn deine Familie auf deinen Verdienst angewiesen ist – gehe entspannt an die Sache heran und nimm dir die Zeit, die d brauchst. Dann wirst du bald sicher beides genießen können: Kind und Beruf.

Tipp

Alle wichtigen Tipps und Infos zum Thema "Elternkarenz" sind auf der Website der österreichischen Bundesverwaltung zusammengefasst. Du findest sie auf der Webseite unter dem Themenbereich: Arbeit und Pension > Elternkarenz und Elternzeit > Elternkarenz.

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